Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von empfehlenswert GmbH
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der empfehlenswert GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde), hinsichtlich sämtlicher vom Auftragnehmer zu erbringender Leistungen.
1.2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftragnehmer gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an. Hiervon ausgenommen sind solche Regelungen denen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
2.2. Das Wirksamwerden des Vertragsverhältnisses setzt einen Auftrag des Kunden sowie eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers voraus. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot und der entsprechenden Auftragsbestätigung. Nachträgliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, wobei Textform zur Wahrung der Schriftform genügt
2.3. Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden Beratungsleistungen im Bereich des Digitalen Marketings, insbesondere im Influencer Marketing. Im Zuge dessen berät er den Kunden projektbasiert, erstellt kundenspezifische Konzepte, führt Workshops und Audits durch oder unterstützt den Kunden bei der Gestaltung und Steuerung von Social Media Kampagnen. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot und der entsprechenden Auftragsbestätigung.
2.4. Mit der Freigabe von Konzeptionen, Kampagnenplänen oder Gestaltungsentwürfen gelten diese als Grundlage der weiteren Leistungen.
2.5. Termine und Fristen des Auftragnehmers sind verbindlich, sofern dies schriftlich bestätigt wurde.
2.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer gewährleistet in diesem Fall, dass die vertraglichen Vereinbarungen auch von dem Dritten eingehalten werden, insbesondere die Geheimhaltungspflichten aus Ziff. 11.1. beachtet werden.
2.7. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer frei darin, auch für andere Unternehmen tätig zu sein.
2.8. Die empfehlenswert GmbH (Auftragnehmer) wird vom Kunden bevollmächtigt, mit Kooperationspartnern im Namen und in Vollmacht des Auftraggebers Verträge abzuschließen. Dafür übersendet der Auftraggeber an der Auftragnehmer eine mit diesem Angebot übermittelte Vollmacht zurück. Der Auftraggeber hat Kenntnis darüber, dass nur er Vertragspartner des Kooperationspartners wird und der Auftragnehmer keine vertraglichen Pflichten daraus übernimmt. Insbesondere ist nur der Auftraggeber gegenüber dem Kooperationspartner zur Zahlung verpflichtet. Damit ist der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden.
2.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Erbringung seiner Leistungen KI-gestützte Werkzeuge (z. B. zur Text- und Konzepterstellung, Datenanalyse oder Projektunterstützung) einzusetzen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche KI-gestützt erstellten Arbeitsergebnisse vor Übergabe an den Kunden einer fachlichen Prüfung und Qualitätskontrolle durch seine Mitarbeiter unterzogen werden. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beachtet bei dem Einsatz von KI-Werkzeugen die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, Informationen wie z.B. Briefings, Zugänge, Daten, Unterlagen, Texte, Fotos und sonstige Beiträge, die für Erbringung der Leistung des Auftragnehmers notwendig sind, bereitzustellen. Sofern einzelne Informationen einem urheber-, design- oder markenrechtlichen Schutz unterliegen, hat der Kunde dem Auftragnehmer die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
3.2. Ist der Kunde zur Verwendung und/oder Übertragung der überlassenen Informationen nicht berechtigt, stellt der Kunde den Auftragnehmer auf erstes schriftliches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Aufwendungen einschließlich Rechtsverteidigungskosten frei, die diesem aus der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen.
3.3. Der Auftragnehmer hat solche mangelhaften Leistungen nicht zu vertreten, die auf einer verzögerten oder nicht erbrachten Bereitstellung von Informationen seitens der Kunden zurückzuführen sind. Zusatzkosten, die durch eine solche Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit entstehen, sind dem Auftragnehmer zu ersetzen.
4. Preise
4.1. Die Vergütung der Leistung erfolgt entweder nach Aufwand oder nach Festpreis. Alternativ kann auch ein erfolgsabhängiges Abrechnungsmodell zwischen Auftragnehmer und Kunden vereinbart werden. Die diesbezügliche Festlegung und die Einzelheiten des erfolgsabhängigen Abrechnungsmodells bzw. der zur Anwendung kommende Vergütungssatz werden im jeweiligen Angebot angegeben.
4.2. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Zahlungsbedingungen, Vertrag
5.1. Sofern sich aus dem Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden die beauftragten Arbeiten in abgrenzbaren Zeiten erbracht, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils nach der Erbringung fällig.
5.2. Haben die Parteien ein monatliches Stundenkontingent für bestimmte Leistungen vereinbart, werden die im jeweiligen Monat tatsächlich in Anspruch genommenen Stunden zum Ende des Monats abgerechnet.
5.3. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.
5.4. Haben die Parteien einen Vertrag über die Durchführung eines Workshops abgeschlossen, ist die Stornierung der Durchführung des Workshops durch den Kunden kostenfrei möglich, sofern die Absage bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Schulung erfolgt. Erfolgt die Absage nicht innerhalb vorgenannter Frist, hat der Kunde eine Ausfallentschädigung in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
6. Auslagen, Mehr- und Reisekosten
6.1. Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen werden nach Zeitaufwand gegen gesonderte Vergütung erbracht.
6.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Reisekosten des Auftragsnehmers gegen Vorlage von Rechnungen vom Kunden erstattet (Bahn: 2. Klasse; Flug: Economy-Class; Hotel: max. 110€/Nacht). Reisekosten mit dem eigenen PKW des Auftragnehmers werden mit 0,60€/Km in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind mit 50 Prozent des Stundensatzes zu vergüten.
7. Nutzungsrechte
7.1. Besteht die Leistung des Auftragnehmers in der Erstellung bzw. Übertragung von urheberschutzfähigen Werken, werden dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an den Werken eingeräumt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unübertragbares Recht an dem Werk (z.B. ein schriftliches Konzept oder Schulungsmaterial) zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart ein.
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung
9.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Laufzeit des Vertrages zeitlich unbeschränkt. In diesem Fall ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Zur außerordentlichen Kündigung vom Vertrag sind die Parteien insbesondere berechtigt,
a) wenn über das Vermögen der anderen Partei die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird,
b) die andere Partei ihre Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt,
c) die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb oder den Teil ihres Geschäftsbetriebs einstellt, der sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen bezieht.
d) oder ein am Sitz der betroffenen Partei nach der dort geltenden Rechtsordnung den vorgenannten Fällen in etwa entsprechendes Ereignis eintritt.
9.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Haftung
10.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Produkthaftungsschäden haftet der Auftragnehmer entsprechend der Regelungen des Produkthaftungsgesetzes.
10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist und damit die Grundlage des Vertrages bildet (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar und typisch ist.
10.3. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziff. 10.1. vor.
10.4. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
11. Geheimhaltung
11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle nicht allgemein offenkundigen und als vertraulich gekennzeichneten Informationen aus dem Bereich des Kunden, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden.
11.2. Soweit der Auftragnehmer Zugriff auf Accounts, Systeme oder Datenbanken des Kunden (z.B. Google-Accounts) erhält, wird dies ausschließlich zu Zwecken der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ermöglicht. Mit Beendigung der Vertragsbeziehung trägt der Kunde Sorge dafür, dem Auftragnehmer die Berechtigungen für die Accounts, Systeme oder Datenbanken entziehen. Unabhängig davon verpflichtet sich der Auftragnehmer nach Vertragsbeendigung zur aktiven Löschung der ihm vom Kunden zur Verfügung gestellten Zugriffsdaten.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sofern der Kunde Kaufmann oder eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ist, wird Radolfzell am Bodensee als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.
12.2. Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
12.3. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, das nicht auf diesem Recht aus diesem Vertrag beruht ist ausgeschlossen.
12.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden als Referenz in allen Medien zu benennen und in diesem Rahmen dessen Logos zu verwenden.
12.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Normen die auf andere Rechtsordnung verweisen.